Hinweise zum Antragsverfahren
- Antragssteller sind die jeweiligen Herausgeber des geplanten neuen Reihenwerks bzw. der geplanten Zeitschrift. Die Herausgeberschaft soll dabei mindestens aus drei Professorinnen oder Professoren bestehen.
- Der Antrag erfolgt formlos an den Vizepräsidenten für Forschung und Wissenstransfer.
- Mit der Beantragung sind insbesondere die inhaltliche Ausrichtung und die wissenschaftliche Relevanz der Reihe oder Zeitschrift darzulegen.
- Zu erläutern ist zudem das Qualitätsprüfungsverfahren für die eingereichten Manuskripte (z.B. redaktioneller Workflow im Peer-Review-Verfahren, interne/externe Gutachter, Zusammensetzung des Herausgebergremiums).
- Wünschenswert ist eine Angabe zum Erscheinungsturnus der einzelnen Bände bzw. Hefte der geplanten Reihe bzw. Zeitschrift.
- Dem Antrag ist ein Entwurf für die Gestaltung des Deckblattes beizufügen. Verbindliche Gestaltungselemente sind:Logo der Fachhochschule Köln, Titel der Reihe, Bandzählung, Titel des Bandes. Dieses Layout ist für alle Publikationen der jeweiligen Reihe/Zeitschrift zu verwenden.
- Die Anträge werden über den Vizepräsidenten in die Ständige Kommission für Forschung und Wissenstransfer (SK II) eingebracht. In der SK II wird dann eine Empfehlung für das Präsidium erarbeitet.