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Körper - Gefühl
(2002)
In diesem Artikel beschreibt Helen Guhde ihre eigenen Erfahrungen, nachdem ihr die Diagnose AIS-Intergeschlechtlichkeit mitgeteilt wurde. Sie berichtet beispielsweise von der Geheimhaltung und Tabuisierung ihres intergeschlechtlichen Körpers durch ihre Eltern, der zu einem massiven Vertrauensverlust führte. Sie beschreibt, dass sie dennoch in ihrem Leben viele positive Erfahrungen hinsichtlich ihrer Intergeschlechtlichkeit machen konnte und insbesondere die Diskrepanz zwischen ihren eigenen Erfahrungen und den vieler anderer intergeschlechtlicher Menschen sie dazu bewegte sich in der Communityarbeit zu engagieren. Sie plädiert für eine bessere Betreuung der Eltern bei der Geburt eines intergeschlechtlichen Kindes sowie für eine grundsätzlich neue Aufklärungspolitik zum Thema Sexualität, um die Stigmatisierung und Pathologisierung intergeschlechtlicher Körper abzubauen.
Simon Zobel beschreibt in dem Beitrag zunächst anhand verschiedener biologischer Aspekte die körperliche Mehrdimensionalität von Geschlechtlichkeit. Die strikte Einteilung in männlich respektive weiblich wird dabei in Frage gestellt und die geschlechtliche Identität eines Menschen als eine Frage der Selbstbestimmung verortet. Vor dem Hintergrund der körperlichen Mehrdimensionalität von Geschlecht wird im Anschluss die medizinische Praxis kritisch beleuchtet. Simon Zobel fasst zusammen, dass ein Umgang mit körpergeschlechtlicher Vielfalt in der Praxis bisher noch nicht gefunden hat. Vielmehr ist die Praxis durch Sonderregelungen und Umsortierungen gekennzeichnet, die sich laut Zobel am Ende selbst ad absurdum führen werden.
Mehr Geschlecht als Recht?
(2006)
Anson [Anne] Koch-Rein geht in diesem Beitrag der Frage nach, wie transgeschlechtliche Personen rechtlich vor Diskriminierung geschützt werden können. Ausgehend von dem Standpunkt, dass das Transsexuellengesetz (TSG) als eine Antidiskriminierungsmaßnahme nicht geeignet ist und nur unzureichend dem Schutz von transgeschlechtlichen Personen dient, werden verschiedene rechtliche Optionen zur Antidiskriminierung beleuchtet. Da Regelungen des Antidiskriminierungsrechts mit gesellschaftlichen Merkmalen operieren, wird in dem Beitrag insbesondere diskutiert, inwiefern Transgeschlechtlichkeit unter den Merkmalen Geschlecht sowie sexuelle Identität im Antidiskriminierungsrecht subsumiert werden könnte, oder ob es ein eigenes, antidiskriminierungsrechtliches Merkmal bilden sollte.
Aus Sicht der interdisziplinären Geschlechterforschung werden schlaglichtartig die Medizin- und Wissenschaftsgeschichte sowie der juristische und politische Diskurs über Intergeschlechtlichkeit beleuchtet. In diesem Artikel wird insbesondere auf die neueren Entwicklungen der deutschen Debatte und der damit einhergehenden Kritik an kosmetischen Eingriffen an inter* Neugeborenen eingegangen.
In diesem Beitrag werden drei Aspekte diskutiert, die laut Voß wesentlich sind für den gesellschaftlichen Umgang mit Intergeschlechtlichkeit sowie für akademische und aktivistische Arbeiten. Der erste Aspekt stellt die historische Genese des Behandlungsprogramms von intergeschlechtlichen Menschen dar. Voß plädiert für die wissenschaftliche Aufarbeitung des Behandlungsprogramms mit dem Schwerpunkt der Nazi-Zeit, da dies bisher eine Leerstelle darstellt. Im Weiteren wird deutlich gemacht, dass der internationale Austausch sowie die Forschung intersektionale und Perspektiven of Colour mit einbeziehen müssen, um kolonisierende Prozesse zu vermeiden. Der dritte Aspekt umfasst die Anerkennung und der Einbezug der Expertise sowie der theoretischen Ansätze von Inter* Selbstorganisationen durch wissenschaftliche Einrichtungen.
Intersex Interventionen
(2005)
In diesem Beitrag beschreibt die Autor*in Barbara Jane Thomas aus ihrer eigenen Perspektive als inter* Person, wie sich insbesondere der medizinische Umgang mit Intergeschlechtlichkeit auf das Selbstbild sowie die Selbstakzeptanz von inter* Personen auswirkt. Es wird dabei unterstrichen, dass nicht der intersexuelle Körper „krank“ ist, sondern die Sichtweise Intergeschlechtlichkeit als Krankheit zu begreifen, der Heilung bedarf. Weiter wird darauf eingegangen, wie die medizinische Sprache und ihre Begriffe, wie "Störung" oder "Missbildung", das Selbstbild von inter* Personen negativ beeinflussen. Auch Erstgespräche, in denen Eltern über die Intergeschlechtlichkeit ihres Kindes aufgeklärt werden, sind weichenstellend für den weiteren Umgang mit dem Kind und benötigen Einfühlungsvermögen. Die Autor*in findet es wichtig, dass inter* Kinder sich altersgemäß und in einer wertschätzenden Weise mit ihrer Intergeschlechtlichkeit auseinander setzen können, um sich selbst anzunehmen. Der Beitrag schließt mit dem Plädoyer Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit anzuerkennen und Non-konformität wertzuschätzen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage wie die Kategorie Geschlecht und die Anerkennung von normabweichenden Geschlechtszugehörigkeiten im deutschen Recht verhandelt werden. Es werden dabei die Rechtsprechungen, die sich auf inter*- und transgeschlechtliche Menschen auswirken, näher beleuchtet. Die Autorin skizziert beispielsweise die Änderungen und Entscheidungen des BVerfG hinsichtlich des Transsexuellengesetzes (Stand 2012) seit Inkrafttreten 1981. Im Hinblick auf Intergeschlechtlichkeit wird unter Anderem die Einführung eines dritten Geschlechtseintrages diskutiert, der bei der Veröffentlichung des Artikels im Jahr 2012, noch nicht verabschiedet war.
Bei diesem Text handelt es sich um eine erweiterte Fassung eines Vortrages von M. Dannecker, in dem er sich mit der normativen Funktion der Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörungen“ auseinandersetzt. Zunächst beleuchtet Dannecker verschiedene Argumente in der Diskussion über die Diagnose der „Geschlechtsidentitätsstörung“ aus verschiedenen Perspektiven, u.A. der trans* Community, Geschlechterforschung und auf der Ebene der Psychoanalyse. Ausgehend von einer psychoanalytischen Perspektive auf die Genese von Geschlechtsidentität verfolgt Dannecker weiter die These, dass sich die gesellschaftliche rigide Konstruktion der Geschlechterrollen aufgrund einer fragilen männlichen Identität, in der Weiblichkeit abgewehrt werden muss, vollzieht. Der Vortrag schließt mit der Feststellung, dass Geschlechtsidentität per se brüchig und konflikthaft sowie auf die Interaktion mit anderen angewiesen ist.
Michel Reiter greift in dem vorliegenden Beitrag den Duktus der medizinischen „Behandlung“ von Intergeschlechtlichkeit „Ein normales Leben ermöglichen“ kritisch auf und beschreibt, wie die medizinische Praxis der Zwangsgeschlechtszuweisung für inter* Personen Gewalt bedeutet sowie diverse psychische Erkrankungen zur Folge haben kann. Bezugnehmend auf die medizinischen Praktiken der Genitaloperationen an inter* Neugeborenen kritisiert Reiter ebenso scharf die ärztliche Betreuung der Eltern, die geprägt ist durch Indoktrination sowie mentaler Programmierung. Abschließend wird auf den wachsenden Widerstand von inter* Personen eingegangen und politische Entwicklungen hinsichtlich einer Infragestellung der binären Geschlechterordnung skizziert. Hinweis: In dem Beitrag wird sich auf den rechtlichen Stand von 2005 bezogen. Zu dem Zeitpunkt sieht das Personenstandsrecht noch nicht den Geschlechtseintrag „divers“ vor.
Der Beitrag beruht auf einem überarbeiteten Manuskript eines Vortrags von Kromminga auf dem Kongress "Sexuelle Demokratie - Staatsbürgerrechte für Schwule, Lesben, Transidente und Andere" 2004. Kromminga beschäftigt sich in dem Vortrag mit der Frage, inwiefern Intergeschlechtlichkeit in Homo/Queer/ Trans-Politiken eingegliedert werden sollte und welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringen könnte. Zuvor werden Begrifflichkeiten zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit voneinander abgegrenzt sowie der Zwang zur dichotomen Geschlechterordnung als ein täglicher Kampf für trans* und inter* Personen beschrieben.