Intersexualität und Recht
(2012)
Die rechtliche Situation von inter* Menschen ist vor allem durch Nicht-Anerkennung geprägt. In diesem Artikel werden die Themen "Personenstand", "arzthaftungsrechtliche Ansprüche" und "Intersexualität als Behinderung?" diskutiert. Bezogen auf Fragen der Entschädigung für zurückliegende operative Eingriffe spricht sich Tolmein für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds aus.
In diesem Artikel fordert der Jurist Oliver Tomlein das Einlösen des Rechtsanspruchs auf die rechtliche Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit, das sich aus dem Grundrecht auf Menschenwürde ergibt. Es wird beleuchtet, welche Versuche in der Vergangenheit unternommen wurden, um einen Rechtsanspruch zu verwirklichen. Dabei werden die Beschlüsse der Gerichte und die Erklärungen kritisch beschrieben und reflektiert. Der Beitrag liefert so Einblicke in den rechtlichen Diskurs über die Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit, bevor 2018 die Option des dritten Geschlechtseintrags „divers“ in Deutschland zur Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit eingeführt wurde.