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Stand und Zukunft der Pre-Clearance im Rahmen des deutschen Enforcement-Verfahrens

  • Seit 2009 besitzen kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, IFRS-Anwendungssachverhalte mit der für das Enforcement-Verfahren zuständigen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR e. V.) verfahrensunabhängig abzustimmen. Die Implementierung dieser sog. Pre-Clearance wurde von einer intensiven Diskussion um die kompetenzrechtliche und verfahrensprozessuale Ausgestaltung des Verfahrens begleitet. Rückblickend auf das seit über vier Jahren praktizierte Verfahren fällt auf, dass die Rezeption durch die Bilanzierenden bislang eher eingeschränkt ausfällt. Der Beitrag soll daher zunächst mögliche Gründe für dieses Verhalten identifizieren, um im Anschluss daran die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Pre-Clearance in Deutschland zu stellen.

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Metadaten
Document Type:Article
Language:German
Author:Henning ZülchORCiD, Matthias Höltken, Germar Ebner
Chairs and Professorships:Chair of Accounting and Auditing
URL:http://www.der-betrieb.de/content/dft,192,649935,
Year of Completion:2014
Note:
In: Der Betrieb, 67 (2014) 12, 609-614