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Dieses Gutachten zu Regelungs- und Reformbedarf für Trans*-Menschen in Deutschland argumentiert und erläutert, dass das TSG (Transsexuellengesetz) den Bedürfnissen von Trans*-Menschen nicht gerecht wird (Stand: November 2016). So werden u.a. die obligatorischen Begutachtungen als unverhältnismäßiger Eingriff in die Intimsphäre betrachtet und das Fehlen einer Geschlechtsoption jenseits von männlich oder weiblich wird kritisiert. Darüber hinaus wird Regelungs- und Schutzbedarf vor allem in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsleben festgestellt. Es folgt ein Vorschlag für den Entwurf eines Gesetzes, das die Selbstbestimmung von Trans*-Personen über medizinische Maßnahmen und Geschlechtszuordnung in den Fokus stellt.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage wie die Kategorie Geschlecht und die Anerkennung von normabweichenden Geschlechtszugehörigkeiten im deutschen Recht verhandelt werden. Es werden dabei die Rechtsprechungen, die sich auf inter*- und transgeschlechtliche Menschen auswirken, näher beleuchtet. Die Autorin skizziert beispielsweise die Änderungen und Entscheidungen des BVerfG hinsichtlich des Transsexuellengesetzes (Stand 2012) seit Inkrafttreten 1981. Im Hinblick auf Intergeschlechtlichkeit wird unter Anderem die Einführung eines dritten Geschlechtseintrages diskutiert, der bei der Veröffentlichung des Artikels im Jahr 2012, noch nicht verabschiedet war.