In diesem Beitrag geht es um den besonderen Schutzbedarf lesbisch, schwuler, bi und trans*-Geflüchteter, der in trans- und homofeindlichen Gewalterfahrungen sowohl im Herkunftsland als auch in Sammelunterkünften begründet liegt. Es werden die Umsetzung der EU-Aufnahme- sowie Verfahrensrichtlinien im Hinblick auf Gewaltschutz kritisch betrachtet und unterstrichen, dass es zunächst Maßnahmen bedarf, die eine Identifizierung von lsbt* Geflüchteten und ihres besonderen Schutzbedarfs ermöglichen. Die Autor_innen geben schließlich Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Unterbringung, der Qualifizierung der Fachkräfte sowie der Zuweisung in Erstaufnahmeeinrichtungen, um dem besonderen Schutzbedarf LSBT*-Geflüchteter zu begegnen.