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Die vorliegende quantitative Studie widmet sich der Veränderung der Stimme nach Beginn einer Testosterontherapie bei trans*männlichen Personen. Die Studie soll eine Grundlage sowohl für die klinische Praxis als auch für weitere Forschungsarbeiten zur Veränderung der Stimme bilden. Die Datengrundlage besteht aus Tonaufnahmen von trans*männlichen Proband_innen vor Beginn der Hormontherapie sowie aus Intervall-Tonaufnahmen während der Hormontherapie. Die Ergebnisse zeigen eine signifikante Stimmvertiefung während des ersten Jahres der Hormontherapie. Die Grundfrequenz der Stimme erreichte dabei Werte, die der cis-männlichen Kontrollgruppe ähnlich sind, jedoch die Stimmfrequenz nicht komplett erreichten.
In diesem Beitrag werden zunächst die Konzepte Transsexualität, Transgender und Trans* erklärt und ihre Entstehungskontexte beleuchtet. Es wird weiter aufgezeigt, wie Transgeschlechtlichkeit in der Geschlechterforschung innerhalb von Arbeiten, die sich mit der sozialen Konstruktion von Geschlecht befassen, Aufmerksamkeit erfahren hat. Insbesondere beleuchtet der Beitrag verschiedene Perspektiven und Forschungsfelder der nordamerikanischen und deutschsprachigen Transgender Studies, die sich seit Mitte der 1990er- Jahren als ein interdisziplinäres Forschungsfeld herausbildeten.
TransRäume
(2010)
Auch wenn es sich bei feministischer Mädchenarbeit um einen gender-reflektierten Ort handelt, weist die Autorin I. Pohlkamp auf Leerstellen und Handlungsbedarfe hin, um Trans*feindlichkeit zu reduzieren. Beispielsweise orientieren sich Methoden, Ansprachen sowie Themen der feministischen Mädchenarbeit an die heteronormative Zweigeschlechtlichkeit. In einem Praxisbeispiel zeigt die Autorin exemplarisch, wie Transräume in einem außerschulischen Setting der Mädchenarbeit geschaffen werden können. Darüber hinaus setzt sich der Artikel kritisch mit Strategien und Argumenten auseinander, die eine offene Auseinandersetzung mit trans* Jugendlichen in der Mädchenarbeit bisher erschweren. Der Artikel schließt mit der Forderung Transräume in die Mädchenarbeit einzuführen. Transräume zeichnen sich aus als offene Geschlechtsräume, in denen Ambivalenzen sowie Uneindeutigkeiten Platz finden. Dabei wird dem Ziel der feministischen Mädchenarbeit, Kritik an Herrschaftsverhältnissen und Hierarchien zu entwickeln, Rechnung getragen.
Laut K. Sykora hat der bedeutende Sexualwissenschaftler des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, Magnus Hirschfeld, den Umgang mit Fotografie in der Sexualmedizin wesentlich gestaltet. Spezifische Umgangsweisen mit Fotografie lassen sich in seinen Arbeiten erkennen und sind gekennzeichnet durch eine Dramaturgie des Enthüllens und Einkleidens. Dies wird in dem Beitrag anhand eines Beispiels, Hirschfelds Fotografien der inter* Person F. Schmidt, näher beleuchtet. Sykora stellt fest, dass Hirschfeld mit seinen Arbeiten versucht über Intergeschlechtlichkeit aufzuklären sowie darzustellen, dass jeder Mensch seine Geschlechtsidentität frei und selbstbestimmt leben sollte.
Der Beitrag dokumentiert eine aktivistische Aktion anlässlich des 5. Berliner Symposiums für Kinder- und Jugendgynäkologie, bei dem sich, neben weiteren Themen, über die medizinischen Eingriffe an inter* Personen ausgetauscht wurde. Inter* Aktivist_innen haben sich zusammengefunden, um am Veranstaltungsort gegen diese Praktiken, die für betroffene inter* Personen traumatisierende Folgen haben, zu protestieren.
Bevor sich im deutschsprachigen Raum das Baltimorer Behandlungs- und Forschungsprogramm, auch bekannt als Optimal Gender Policy, durchsetzen konnte, zeigt die deutschsprachige medizinische Literatur, dass eine Orientierung am subjektiven Identitätsempfinden der jugendlichen Inter* Person typisch war für die medizinische Betrachtung von Intersexualität in der Nachkriegszeit. Die Optimal Gender Policy orientiert sich nicht am subjektiven Identitätsempfinden, sondern sieht chirurgische und hormonelle Eingriffe zur Konstruktion eines kosmetisch „eindeutig“ männlichen oder weiblichen körperlichen Erscheinungsbilds in den ersten Lebensjahren vor. Klöppel zeigt in diesem Beitrag anhand einer historischen Skizzierung der medizinischen Perspektive auf Intersexualität auf, wie sich im deutschsprachigen Raum die bis heute dominante Optimal Gender Policy durchsetzen konnte und sich die Medizin von ihrer subjektorientierten Vorgehensweise im Laufe der 1960er Jahre verabschiedete.
Menschenrechte und Trauer
(2005)
Dieser Beitrag ist in dem Katalog zur gleichnamigen Ausstellung 1-0-1 intersex veröffentlicht, die 2005 stattfand und zeigte wie geschlechterpolitische Fragen zu Intergeschlechtlichkeit künstlerisch ausgestaltet sowie thematisiert werden können. Bezugnehmend auf Judith Butlers Arbeit zu Trauer, beschreibt Rett Rossi eigene Erfahrungen im Umgang mit Trauer und skizziert dabei Parallelen zum Thema Menschenrechte und Intergeschlechtlichkeit.
In diesem Artikel fordert der Jurist Oliver Tomlein das Einlösen des Rechtsanspruchs auf die rechtliche Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit, das sich aus dem Grundrecht auf Menschenwürde ergibt. Es wird beleuchtet, welche Versuche in der Vergangenheit unternommen wurden, um einen Rechtsanspruch zu verwirklichen. Dabei werden die Beschlüsse der Gerichte und die Erklärungen kritisch beschrieben und reflektiert. Der Beitrag liefert so Einblicke in den rechtlichen Diskurs über die Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit, bevor 2018 die Option des dritten Geschlechtseintrags „divers“ in Deutschland zur Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit eingeführt wurde.
Schweigen = Verstümmelung
(2005)
Dieser Beitrag ist in dem Katalog zur gleichnamigen Ausstellung 1-0-1 intersex veröffentlicht worden, die 2005 stattfand und zeigte wie geschlechterpolitische Fragen zu Intergeschlechtlichkeit künstlerisch ausgestaltet sowie thematisiert werden können. Nanna Lüth geht in diesem Beitrag auf die gesellschaftliche Unsichtbarkeit von Intergeschlechtlichkeit ein, die sie als Mauer des Schweigens verbildlicht und die insbesondere eine Politik der Sichtbarmachung von Intergeschlechtlichkeit erforderlich macht. Eine Möglichkeit ist dabei die visuelle Repräsentation von Intergeschlechtlichkeit durch künstlerische Arbeiten beispielsweise in Form von autobiographischen Bildproduktionen, die selbstbestimmte (Gegen-)Bilder im Kontrast zu medizinischen, fremdbestimmten Fotografien von intergeschlechtlichen Menschen schaffen können. Anhand verschiedener Beispiele von Arbeiten aus der Ausstellung wird in dem Beitrag exemplarisch gezeigt wie eine visuelle Repräsentation künstlerisch umgesetzt werden kann.
Körper - Gefühl
(2002)
In diesem Artikel beschreibt Helen Guhde ihre eigenen Erfahrungen, nachdem ihr die Diagnose AIS-Intergeschlechtlichkeit mitgeteilt wurde. Sie berichtet beispielsweise von der Geheimhaltung und Tabuisierung ihres intergeschlechtlichen Körpers durch ihre Eltern, der zu einem massiven Vertrauensverlust führte. Sie beschreibt, dass sie dennoch in ihrem Leben viele positive Erfahrungen hinsichtlich ihrer Intergeschlechtlichkeit machen konnte und insbesondere die Diskrepanz zwischen ihren eigenen Erfahrungen und den vieler anderer intergeschlechtlicher Menschen sie dazu bewegte sich in der Communityarbeit zu engagieren. Sie plädiert für eine bessere Betreuung der Eltern bei der Geburt eines intergeschlechtlichen Kindes sowie für eine grundsätzlich neue Aufklärungspolitik zum Thema Sexualität, um die Stigmatisierung und Pathologisierung intergeschlechtlicher Körper abzubauen.
Simon Zobel beschreibt in dem Beitrag zunächst anhand verschiedener biologischer Aspekte die körperliche Mehrdimensionalität von Geschlechtlichkeit. Die strikte Einteilung in männlich respektive weiblich wird dabei in Frage gestellt und die geschlechtliche Identität eines Menschen als eine Frage der Selbstbestimmung verortet. Vor dem Hintergrund der körperlichen Mehrdimensionalität von Geschlecht wird im Anschluss die medizinische Praxis kritisch beleuchtet. Simon Zobel fasst zusammen, dass ein Umgang mit körpergeschlechtlicher Vielfalt in der Praxis bisher noch nicht gefunden hat. Vielmehr ist die Praxis durch Sonderregelungen und Umsortierungen gekennzeichnet, die sich laut Zobel am Ende selbst ad absurdum führen werden.
Mehr Geschlecht als Recht?
(2006)
Anson [Anne] Koch-Rein geht in diesem Beitrag der Frage nach, wie transgeschlechtliche Personen rechtlich vor Diskriminierung geschützt werden können. Ausgehend von dem Standpunkt, dass das Transsexuellengesetz (TSG) als eine Antidiskriminierungsmaßnahme nicht geeignet ist und nur unzureichend dem Schutz von transgeschlechtlichen Personen dient, werden verschiedene rechtliche Optionen zur Antidiskriminierung beleuchtet. Da Regelungen des Antidiskriminierungsrechts mit gesellschaftlichen Merkmalen operieren, wird in dem Beitrag insbesondere diskutiert, inwiefern Transgeschlechtlichkeit unter den Merkmalen Geschlecht sowie sexuelle Identität im Antidiskriminierungsrecht subsumiert werden könnte, oder ob es ein eigenes, antidiskriminierungsrechtliches Merkmal bilden sollte.
Aus Sicht der interdisziplinären Geschlechterforschung werden schlaglichtartig die Medizin- und Wissenschaftsgeschichte sowie der juristische und politische Diskurs über Intergeschlechtlichkeit beleuchtet. In diesem Artikel wird insbesondere auf die neueren Entwicklungen der deutschen Debatte und der damit einhergehenden Kritik an kosmetischen Eingriffen an inter* Neugeborenen eingegangen.
In diesem Beitrag werden drei Aspekte diskutiert, die laut Voß wesentlich sind für den gesellschaftlichen Umgang mit Intergeschlechtlichkeit sowie für akademische und aktivistische Arbeiten. Der erste Aspekt stellt die historische Genese des Behandlungsprogramms von intergeschlechtlichen Menschen dar. Voß plädiert für die wissenschaftliche Aufarbeitung des Behandlungsprogramms mit dem Schwerpunkt der Nazi-Zeit, da dies bisher eine Leerstelle darstellt. Im Weiteren wird deutlich gemacht, dass der internationale Austausch sowie die Forschung intersektionale und Perspektiven of Colour mit einbeziehen müssen, um kolonisierende Prozesse zu vermeiden. Der dritte Aspekt umfasst die Anerkennung und der Einbezug der Expertise sowie der theoretischen Ansätze von Inter* Selbstorganisationen durch wissenschaftliche Einrichtungen.
Intersex Interventionen
(2005)
In diesem Beitrag beschreibt die Autor*in Barbara Jane Thomas aus ihrer eigenen Perspektive als inter* Person, wie sich insbesondere der medizinische Umgang mit Intergeschlechtlichkeit auf das Selbstbild sowie die Selbstakzeptanz von inter* Personen auswirkt. Es wird dabei unterstrichen, dass nicht der intersexuelle Körper „krank“ ist, sondern die Sichtweise Intergeschlechtlichkeit als Krankheit zu begreifen, der Heilung bedarf. Weiter wird darauf eingegangen, wie die medizinische Sprache und ihre Begriffe, wie "Störung" oder "Missbildung", das Selbstbild von inter* Personen negativ beeinflussen. Auch Erstgespräche, in denen Eltern über die Intergeschlechtlichkeit ihres Kindes aufgeklärt werden, sind weichenstellend für den weiteren Umgang mit dem Kind und benötigen Einfühlungsvermögen. Die Autor*in findet es wichtig, dass inter* Kinder sich altersgemäß und in einer wertschätzenden Weise mit ihrer Intergeschlechtlichkeit auseinander setzen können, um sich selbst anzunehmen. Der Beitrag schließt mit dem Plädoyer Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit anzuerkennen und Non-konformität wertzuschätzen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage wie die Kategorie Geschlecht und die Anerkennung von normabweichenden Geschlechtszugehörigkeiten im deutschen Recht verhandelt werden. Es werden dabei die Rechtsprechungen, die sich auf inter*- und transgeschlechtliche Menschen auswirken, näher beleuchtet. Die Autorin skizziert beispielsweise die Änderungen und Entscheidungen des BVerfG hinsichtlich des Transsexuellengesetzes (Stand 2012) seit Inkrafttreten 1981. Im Hinblick auf Intergeschlechtlichkeit wird unter Anderem die Einführung eines dritten Geschlechtseintrages diskutiert, der bei der Veröffentlichung des Artikels im Jahr 2012, noch nicht verabschiedet war.
Bei diesem Text handelt es sich um eine erweiterte Fassung eines Vortrages von M. Dannecker, in dem er sich mit der normativen Funktion der Diagnose „Geschlechtsidentitätsstörungen“ auseinandersetzt. Zunächst beleuchtet Dannecker verschiedene Argumente in der Diskussion über die Diagnose der „Geschlechtsidentitätsstörung“ aus verschiedenen Perspektiven, u.A. der trans* Community, Geschlechterforschung und auf der Ebene der Psychoanalyse. Ausgehend von einer psychoanalytischen Perspektive auf die Genese von Geschlechtsidentität verfolgt Dannecker weiter die These, dass sich die gesellschaftliche rigide Konstruktion der Geschlechterrollen aufgrund einer fragilen männlichen Identität, in der Weiblichkeit abgewehrt werden muss, vollzieht. Der Vortrag schließt mit der Feststellung, dass Geschlechtsidentität per se brüchig und konflikthaft sowie auf die Interaktion mit anderen angewiesen ist.
Michel Reiter greift in dem vorliegenden Beitrag den Duktus der medizinischen „Behandlung“ von Intergeschlechtlichkeit „Ein normales Leben ermöglichen“ kritisch auf und beschreibt, wie die medizinische Praxis der Zwangsgeschlechtszuweisung für inter* Personen Gewalt bedeutet sowie diverse psychische Erkrankungen zur Folge haben kann. Bezugnehmend auf die medizinischen Praktiken der Genitaloperationen an inter* Neugeborenen kritisiert Reiter ebenso scharf die ärztliche Betreuung der Eltern, die geprägt ist durch Indoktrination sowie mentaler Programmierung. Abschließend wird auf den wachsenden Widerstand von inter* Personen eingegangen und politische Entwicklungen hinsichtlich einer Infragestellung der binären Geschlechterordnung skizziert. Hinweis: In dem Beitrag wird sich auf den rechtlichen Stand von 2005 bezogen. Zu dem Zeitpunkt sieht das Personenstandsrecht noch nicht den Geschlechtseintrag „divers“ vor.
Der Beitrag beruht auf einem überarbeiteten Manuskript eines Vortrags von Kromminga auf dem Kongress "Sexuelle Demokratie - Staatsbürgerrechte für Schwule, Lesben, Transidente und Andere" 2004. Kromminga beschäftigt sich in dem Vortrag mit der Frage, inwiefern Intergeschlechtlichkeit in Homo/Queer/ Trans-Politiken eingegliedert werden sollte und welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringen könnte. Zuvor werden Begrifflichkeiten zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit voneinander abgegrenzt sowie der Zwang zur dichotomen Geschlechterordnung als ein täglicher Kampf für trans* und inter* Personen beschrieben.
In diesem Beitrag betrachtet die Autorin kritisch die wissenschaftliche Trennung zwischen sex und gender, die sie zementiert sieht in der Arbeitsteilung zwischen den Sozialwissenschaften, die sich mit gender auseinandersetzen und den Naturwissenschaften, die sich mit sex befassen. Beispielsweise konstatiert die Autorin ein wachsendes Interesse in der Humanbiologie, geschlechtsspezifische Unterschiede im Gehirn zu untersuchen ohne dabei gender zu berücksichtigen. Weiter wird die These verfolgt, dass die Trennung zwischen sex und gender erstmalig in der Intersexualitätsforschung Anwendung fand, um Inkongruenzen zwischen dem festgestellten biologischen und dem sozialen Geschlecht in psychologischen Begriffen beschreiben zu können. Die Autorin schließt mit dem Plädoyer, die fruchtbaren Theorien der Queer Theory um Ansätze der trans* Studies zu erweitern, um Konzeptionen von Identität zu erarbeiten, die keine Essentialisierungen aufweisen.
Der Autor E. Meyer führt zunächst in das Konzept der Heteronormativität ein und beschreibt es als grundlegend für trans*- und homofeindliche Einstellungen sowie Stigmatisierungen von schwulen, lesbischen, bisexuellen, trans*- und inter*geschlechtlichen Personen in der Gesellschaft. In Anlehnung an den Begriff der internalisierten Homofeindlichkeit wird im Weiteren internalisierte Trans*feindlichkeit erklärt als ein unbewusster Prozess, in dem Trans*personen gesellschaftliche trans*feindliche Haltungen übernehmen und verinnerlichen. Internalisierte Trans*feindlichkeit wirkt sich negativ auf die mentale Gesundheit von trans* Personen aus und führt beispielsweise zu vermindertem Selbstwertgefühl, Selbsthass, Schuldgefühlen, Scham sowie selbstschädigendem Verhalten wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Ausgehend von Ergebnissen eines Seminars werden verschiedene Strategien und Möglichkeiten für trans* Personen skizziert, um internalisierte Trans*feindlichkeit zu überwinden.
Die „Verfügung zur Geschlechtsumwandlung von Transsexualisten“ im Spiegel der Sexualpolitik der DDR
(2014)
In diesem Beitrag beschreibt die Autorin Dr. Klöppel die medizinischen und rechtlichen Regelungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen für transgeschlechtliche Personen in der DDR. Psychiatrische Akten des Charité Universitätsklinikums von Personen, die in der DDR als „transsexuell“ klassifiziert wurden, dokumentieren diskriminierende Behandlungen sowie die verbreitete Annahme von Ärzt_innen, dass hinter Transgeschlechtlichkeit unterdrückte homosexuelle Neigungen stehen. Der Beitrag zeigt, dass Heteronormativität und traditionelle Geschlechtsstereotype in der DDR institutionell vorherrschend waren, auch wenn der Staat relativ früh eine „Verfügung zur Geschlechtsumwandlung" von „Transsexualisten“ erlassen hat.
In diesem Beitrag beschäftigt sich die Autorin Majewski mit der Frage nach der Emanzipation von trans* Personen, die sich in einem gesellschaftlichen Spannungsfeld, indem sie einerseits als „Queerikone“ idealisiert und andererseits als „Dreckshomo“ abgewertet werden, befinden. Der Begriff „Dreckshomo“ steht dabei exemplarisch für trans*feindliche Erfahrungen, die transgeschlechtliche Personen in der Gesellschaft machen. „Queerikone“ beschreibt hingegen eine Fetischisierung von Transgeschlechtlichkeit von Mainstreammedien anhand einer voyeuristischen Betrachtung auf transionierte Körper. Darüber hinaus wird eine Transfetischisierung ebenso in queeren Räumen ausgemacht, in denen laut Majewski transgeschlechtliche Personen als verkörperlichter Beweis für die Dekonstruierbarkeit von Geschlecht herhalten müssen sowie als queeres Ideal emporgehoben werden.
In diesem Beitrag möchte Trakine e.V. trans* Mädchen einen Raum geben, um über sich und ihre Erlebnisse hinsichtlich ihrer Geschlechtsidentität beispielsweise im Kontakt mit Therapeut_innen/ Ärzt_innen oder mit der Schule berichten zu können. Dazu wurde das vorliegende Gruppeninterview mit trans* Mädchen durchgeführt, in dem sie von ihren Erfahrungen, Hürden und Unterstützungen auf ihrem trans* Weg erzählen. Anhand des Gruppeninteviews wird trans* Mädchen eine eigene Stimme gegeben, die laut Trakine e.V. häufig, beispielsweise im Rahmen von diagnostischen Prozessen, unbeachtet bleibt.
Born Queer: dear doctors
(2005)
Dieser Beitrag ist in dem Katalog zur gleichnamigen Ausstellung 1-0-1 intersex veröffentlicht, die 2005 stattfand und zeigte wie geschlechterpolitische Fragen zu Intergeschlechtlichkeit künstlerisch ausgestaltet sowie thematisiert werden können. Die Künstlerin und inter* Aktivistin Eli seMbessakwini beschreibt darin die Entstehung des Videos „Born Queer: dear doctors“ und wie durch Kunst eigene medizinische Missbrauchserfahrungen als intergeschlechtlicher Mensch verarbeitet werden können. Einzelne Sequenzen des Videos sowie das Prosagedicht / spoken word-Stück, auf das dieses künstlerische Werk beruht, sind im Beitrag abgebildet.
Ziel dieser Studie ist es herauszufinden, inwieweit die Zufriedenheit mit der eigenen Stimme nach Beginn der Testosterontherapie bei trans*männlichen Personen steigt. Bei einer Stichprobe von 9 Personen, die eine Testosterontherapie in Anspruch nehmen, wurden Fragebögen ausgefüllt, die die eigene Wahrnehmung, Feedback sowie Zufriedenheit bezüglich der Stimme erfassen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass bereits nach einer 6-monatigen Testosterontherapie die Zufriedenheit der Proband_innen mit ihrer eigenen Stimme steigt und sich dies positiv auf ihr allgemeines Wohlbefinden auswirkt.
Die vorliegende Broschüre greift die Diskussion um eine Öffnung von Frauenräumen für transgeschlechtliche Menschen auf. Die Broschüre führt verschiedene Aspekte auf, die im Laufe der Diskussion innerhalb von Frauenräumen thematisiert werden, welche sich mit einer Öffnung für trans* Personen auseinandersetzen. Weiterhin werden verschiedene Handlungsvorschläge bezüglich der möglichen Entscheidungen im Kontext der Öffnung von Frauenräumen vorgestellt. Die Broschüre ist von dem Verein GLADT e.V. herausgegeben und im Rahmen des Projekts „Miteinander – Füreinander. Diskriminierungsfreie Szenen für alle!“ erstellt worden.
Lebenssituation von Transsexuellen in Nordrhein-Westfalen – Zusammenfassung der Studienergebnisse
(2012)
Die Autorin D. Reinert stellt die Ergebnisse einer Studie zur Lebenssituation von Transsexuellen in Nordrhein-Westfalen vor, die im Rahmen der Erarbeitung des NRW-Aktionsplans gegen Homo- und Trans*phobie durchgeführt wurde. 98 transsexuelle Personen, die eine Transition durchgeführt haben oder sich im Verfahren nach dem Transsexuellengesetz befinden, wurden zu ihrer Situation und ihren Erfahrungen bezüglich verschiedener Lebensbereiche befragt. Insbesondere ein Mangel an Beratungsstellen für Betroffene und Schulungsangebote für Institutionen, die mit Transgeschlechtlichkeit konfrontiert sind, wie beispielsweise Behörden oder Schulen, wird deutlich. Die Autor*innen der Studie formulieren auf Grundlage der Ergebnisse verschiedene Forderungen zur Verbesserung der Lebenssituation von trans* Menschen in NRW.
Die Dissertation von K. Scheunemann beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Formen von Geschlechterwissen im Diskurs um Trans- und Intergeschlechtlichkeit, die sich einteilen lassen in ein alltagsweltliches, professionelles sowie alternatives Geschlechterwissen. Vor dem Hintergrund einer gender/queertheoretischen Perspektive wird danach gefragt, welches Geschlechterwissen von wem und wer als Expert_in von Geschlecht anerkannt wird. Dazu werden leitfadengestützte Interviews mit Expert_innen von Geschlecht durchgeführt und unter Rückgriff auf eine Deutungsmusteranalyse ausgewertet. Interviewte Expert_innen der Studie sind Aktivist_innen sowie Psychotherapeut_innen, die zu trans* und inter* Themen arbeiten. Anhand der Interviews wird herausgearbeitet wie Geschlecht, Geschlechterwissen und Expert_innenrollen konstruiert werden. Die Teilnehmenden berichten, dass eine Verortung als inter* oder trans* sowie der Kontakt mit vielen inter* oder trans* Personen zu einem Sonderwissen über Geschlecht führt, das von Menschen mit einem medizinischen, rechtlichen oder alltagsweltlichen Geschlechtswissen häufig nicht anerkannt wird.
XX0XY ungelöst
(2010)
In diesem Artikel analysiert die Autorin Ulrike Klöppel die medizinisch-psychologische Intersexualitätsbehandlung, die im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und Reproduktion der zweigeschlechtlichen Ordnung eine zentrale regulative Funktion einnimmt. Dazu vergleicht sie medizinische Literatur zu Intergeschlechtlichkeit von Anfang des 20. Jahrhunderts mit aktueller Literatur ausgehend von den 50er Jahren. In den 50er Jahren wurde durch den amerikanischem Psychologen John Money ein „Behandlungskonzept“ bei Intergeschlechtlichkeit etabliert, das geprägt war durch die Verzahnung mit und zirkuläre Bezugnahme auf Studien zur psychosexuellen Entwicklung der Geschlechtsidentität. Anhand der Analyse zeigt die Autorin auf, wie sich das Verhältnis von Theorie und Praxis in der medizinisch-psychologischen „Behandlung“ von Intergeschlechtlichkeit über die Zeit veränderte.
Der Beitrag geht zum einen darauf ein, warum Intergeschlechtlichkeit so selten Thema ist und zum anderen, was Problematiken und Schwierigkeiten in der pädagogischen Beschäftigung mit Intergeschlechtlichkeit sind oder sein können. Ziel ist die Einladung, sich mehr mit Intergeschlechtlichkeit zu befassen und das Thema in die eigene pädagogische Praxis einfließen zu lassen.
Im Beitrag geht es um die These, dass ein Wissen um Intergeschlechtlichkeit und die sie umgebenden Diskurse notwendig ist, um gegenwärtige rechte Diskursformationen rund um das Thema Geschlecht adäquat analysieren zu können. Aus intersektionaler Perspektive werden einerseits die interdiskriminierenden Effekte und Ressentimentstrukturen eines spezifisch rechten Diskurses um ‚Gender(ismus)‘ aufgezeigt, andererseits wird der Umgang mit Intergeschlechtlichkeit und die Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen durch rechte Akteur*innen dargestellt.
Der Forschungsbericht wurde 2004 als Gemeinschaftsarbeit verfasst und 2008 als Teil des Schattenberichts zum 6. Staatenbericht der BRD zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), erstellt durch Intersexuelle Menschen e. V. / XY-Frauen, veröffentlicht. Der Stand des Wissens und die verwendete Sprache sind in ihrer Zeit zu berücksichtigen.
Der erste Teil befasst sich mit dem Begriff ‚Intersexualität‘, seiner Herkunft und seinen Beschränkungen und fragt nach den Selbstdefinitionen der Betroffenen.
Anschließend wird sich der Frage gewidmet, wie mit Hermaphroditen historisch umgegangen wurde bzw. welche Entscheidungsmöglichkeiten sie hatten und am Beispiel von Herculine Barbins und der Theorie Michel Foucaults exemplarisch ausgeführt.
Im Folgenden wird sich dem Geschlechterbild der modernen Medizin zugewendet und drei medizinische Quellen danach befragt, warum Intersexuelle geschlechtlich eindeutig gemacht werden. Warum wird operiert und wie legitimiert die Medizin einen sozial kategorisierenden operativen Eingriff? Anhand von vier Schulbüchern wird im Anschluss daran gezeigt, wie diese medizinische Geschlechterideologie populärwissenschaftlich vermittelt wird.
Nach diesem Quellenstudium wird untersucht, wie das herrschende Verhältnis von sex und gender durch die bloße Präsenz Intersexueller in Frage gestellt wird.
In den folgenden zwei Abschnitten wird herausgearbeitet, wie sich die medizinische Profession als Vollstreckerin von Zwangsheterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit profiliert. Dementsprechend befasst sich das folgende Kapitel mit dem Arzt als Überwacher der Geschlechterordnung. Hier wird erneut auf die Frage eingegangen, weshalb Operationen an Intersexuellen innerhalb des herrschenden Geschlechtermodells unumgänglich sind.
Der nächste Abschnitt befasst sich dann mit der Frage, warum Genitalverstümmelungen in afrikanischen Ländern im westlichen Mediendiskurs verurteilt werden, während die Verstümmelung Intersexueller im Westen verschwiegen wird.
Einem weiteren Paradoxon wird im nächsten Kapitel nachgespürt: Einerseits spricht der postmoderne Feminismus von der symbolischen ‚Konstruktion‘ der Geschlechter, andererseits ‚konstruieren‘ Ärzte das materielle Geschlecht bei Intersexuellen. Um die scheinbare Nähe der beiden Positionen zu widerlegen, werden die Texte Judith Butlers befragt.
Anschließend wird ein Ausblick in eine vielgeschlechtliche Zukunft gewagt.
Zum Abschluss wird von den Diskussionen des Autor*innentrios um den Begriff des ‚Opfers‘ (medizinischer Maßnahmen) und die Instrumentalisierung Intersexueller in Debatten der Gender Studies berichtet. Zudem werden die Unterschiede zwischen der traditionellen Emanzipationsbestrebung Homo-, Bi- und Transsexueller auf der einen Seite und dem Kampf Intersexueller gegen Folter auf der anderen Seite herausgestellt. Zu diesen politisch-strategischen Überlegungen gehört auch die Beschreibung der Pathologisierungsgefahr, die im Konzept des ‚Dritten Geschlechts‘ liegt. Dieser Abschnitt mündet dann am Schluss in eine Auflistung politischer Forderungen.
Lesbische Mädchen und junge Frauen in geschlossenen Fürsorgeeinrichtungen von 1945 bis Mitte der 1970er Jahre - eine Spurensuche
Bachelorarbeit von Regine Heider, B.A. Soziale Arbeit (Düsseldorf)
betreut von Christiane Leidinger und Elke Kruse
Die Situation lesbischer Mädchen und junger Frauen in der geschlossenen Fürsorgeerziehung zwischen 1945 und Mitte der 1970er Jahre in der BRD ist bisher kaum erforscht. Ziel der Arbeit war es daher, Spuren lesbischer Existenz in der geschlossenen Fürsorgeerziehung zu rekonstruieren und diese aus intersektionaler Perspektive zu analysieren. Die Arbeit ist im Feld der historisch-empirischen Intersektionalitätsforschung verortet.
Aus der umfangreichen Literaturrecherche konnten neun Quellen über lesbische Existenz in der geschlossenen Fürsorgeerziehung herauskristallisiert und kritisch-hermeneutisch untersucht werden. Dabei handelte es sich sowohl um Quellen der Primär- als auch der Sekundärliteratur.
Die Quellen zeigten, dass lesbische Mädchen und junge Frauen nachweislich in der geschlossenen Fürsorgeerziehung lebten. Für alle an deren Erziehung beteiligten Seiten, war Lesbischsein ein besonderes Thema, zeigte sich in unterschiedlichsten Zusammenhängen und hatte viele verschiedene Ausprägungen
Ausgehend von einer Darstellung des Frauenleitbildes in der BRD, das als Folie zur Beurteilung devianten weiblichen Verhaltens diente (mit dem zentralen Begriff „sittliche Verwahrlosung“ belegt), sowie von lesbischer Existenz im Forschungszeitraum, wurden die Quellen einer intersektionalen Analyse unterzogen. Diese ergab, dass das Leben der Mädchen und jungen Frauen in der Fürsorgeerziehung - wie auch außerhalb – von Sexismus und Heteronormativität, von Klassismus, Pathologisierung und umfassender körperlicher, psychischer sowie epistemischer Gewalt geprägt war. Die Machtverhältnisse Sexismus, Klassismus, Heteronormativität und Ableism/Pathologisierung finden sich in (fast) allen Fundstücken und sind häufig eng miteinander verwoben. Diese Verwobenheit kennzeichnet eine spezifische Diskriminierung, die besonders und einmalig ist, und die die Mehrdimensionalität lesbischer Existenz ausmachte und vielfach bis heute prägt.
--Eine diskursive Auseinandersetzung mit Homosexualität in malaysischen
Onlinenachrichtenportalen--
Unter Berücksichtigung institutionell-organisatorischer sowie gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und mithilfe diskursanalytischer Mittel beleuchtet diese Arbeit wie
Homosexualität innerhalb diverser Onlinenachrichtenportale Malaysias diskutiert wird.
Obwohl die malaysische Gesellschaft ethnisch, religiös, sprachlich und kulturell äußerst
plural ist, wird die Politik des Landes von Teilen der malaiischen Bevölkerung bestimmt,
ebenso wie gesellschaftliche Werte- und Normvorstellungen. Das ethnisch-zentristische
Machtgefüge, das auf der Vorstellung einer Dominanz der Malaien (Ketuanan Melyau) und der positiven Diskriminierung von Malaien (Bumiputera-Regelungen) fußt, hat zur Folge, dass Religion eines der wichtigsten Identifikations- und Strukturmerkale in Malaysia ist. Von Seiten politischer Führungskräfte diverser Parteien wird Homosexualität daher mit der Begründung abgelehnt, diese Form der Sexualität sei mit dem Islam und der malaiischen Kultur nicht vereinbar. Sie sind maßgeblich am Diskurs über Homosexualität beteiligt. Innerhalb diverser Onlineforen und Social Media regt sich jedoch Widerstand gegen dieses Narrativ und regierungskritische Onlinenachrichtenportale wie Malaysiakini erzeugen einen Gegendiskurs.
In diesem Artikel beschreibt die Autorin G. Wolf Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von trans* Personen als maßgebliche Faktoren, die zum Konsum psychotropischer Substanzen führen. Gleichzeitig werden Barrieren im Zugang zur Gesundheitsversorgung aufgezeigt, sodass eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung von trans* Personen, die in einem selbstschädigenden Ausmaß psychotrope Substanzen konsumieren, erschwert ist. Der Artikel schließt mit Praxisempfehlungen für eine trans*sensible, barriere- und diskriminierungsarme suchttherapeutische Behandlung.
Die Querschnittstudie widmet sich der Frage nach der allgemeinen und gesundheitsbezogenen Lebensqualität von transgeschlechtlichen Menschen, die geschlechtsaffirmierende Operationen vornehmen ließen. Die Ergebnisse wurden mit dem Lebensqualitätsniveau nicht-transgeschlechtlicher Menschen verglichen. Es wird gezeigt, dass geschlechtsaffirmierende Operationen zwar zur subjektiven Verbesserung der Lebensqualität beitragen, transgeschlechtliche Menschen aber vor allem in den Bereichen Arbeit, Familienleben und Partner_innenschaft gegenüber nicht-transgeschlechtlichen Personen benachteiligt sind.
In diesem Beitrag geht es um den besonderen Schutzbedarf lesbisch, schwuler, bi und trans*-Geflüchteter, der in trans- und homofeindlichen Gewalterfahrungen sowohl im Herkunftsland als auch in Sammelunterkünften begründet liegt. Es werden die Umsetzung der EU-Aufnahme- sowie Verfahrensrichtlinien im Hinblick auf Gewaltschutz kritisch betrachtet und unterstrichen, dass es zunächst Maßnahmen bedarf, die eine Identifizierung von lsbt* Geflüchteten und ihres besonderen Schutzbedarfs ermöglichen. Die Autor_innen geben schließlich Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Unterbringung, der Qualifizierung der Fachkräfte sowie der Zuweisung in Erstaufnahmeeinrichtungen, um dem besonderen Schutzbedarf LSBT*-Geflüchteter zu begegnen.
Dieser Parallelbericht bezüglich des kombinierten siebten und achten Berichtes der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen, fokussiert sich auf die soziale Situation von trans* Frauen in Deutschland und stellt zu den jeweiligen Problemfeldern spezifische Forderungen auf. Insbesondere macht der Bericht aufmerksam auf Grundrechtsverletzungen an geflüchteten trans* Frauen, transfeindliche Gewalt in Deutschland sowie auf die Auswirkungen gesetzlicher und medizinischer Regelungen auf trans* Frauen in besonders vulnerablen Lebenslagen, wie beispielsweise ein Leben in Armut oder in Haft. Weiter werden sowohl Versorgungslücken und Barrieren in der Gesundheitsversorgung problematisiert als auch eine Reformierung des Transsexuellengesetzes (TSG) gefordert.
Trans* in Arbeit
(2014)
Die Broschüre möchte Diskriminierungen von trans* Personen im Arbeitsleben abbauen und Informationen bieten, die Unternehmen und andere Institutionen darin unterstützen angemessen mit dem Thema Trans* umzugehen. Sie gibt Hinweise zur korrekten Ansprache von transgeschlechtlichen Menschen, klärt über transitionsbezogene Themen -wie dem Alltagstest- auf und macht aufmerksam auf diverse Benachteiligungen von trans* Personen im Arbeitsleben. Weiter wird erläutert welche Fragen bzw. Reaktionen im Falle eines Coming Outs einer trans* Person unangemessen wären. Die Broschüre schließt mit einem Glossar wesentlicher Begriffe und Adressen zu Transgeschlechtlichkeit.
Der Beitrag thematisiert den Bedarf und die spezifische Ausgestaltung von inter*-gerechten Beratungsangeboten. Beschrieben werden die Unterschiede, die zwischen Beratungsangeboten bestehen, die auf die Belange von intergeschlechtlichen Menschen fokussieren, und üblichen Hilfsangeboten der Sozialen Arbeit, so z.B. die Entwicklung einer selbstbestimmten, hierarchiearmen Beratungsbeziehung, die Implementierung von peer-basierten oder Tandem-Beratungsformen und die Etablierung einer Beratungsstruktur, die in kritischen Dialog tritt mit medizinischem Personal. Konkrete Aspekte der handlungspraktischen Umsetzung einer inter*-bezogenen Beratung werden benannt und ausgeführt.
In diesem Beitrag beschäftigt sich Friedemann Pfäfflin mit der von den Parteien SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 2010 beantragten Gesetzesänderung, die vorsieht den Art. 3 Abs 3. - in dem es um den Diskriminierungschutz geht - um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Die Geschichte der Begriffe 'Identität' sowie 'Geschlechtsidentität' werden dazu skizziert. Schließlich kommt der Autor zu dem Fazit, dass es aus seiner Perspektive keiner Gesetzesänderung bedarf.
Behörden & Verwaltung
(2016)
Diese Broschüre richtet sich an Verwaltungsfachangestellte und Mitarbeiter_innen in der Verwaltung oder im Job-Center. Anhand von Fallbeispielen wird ein diskriminierungsarmer Umgang mit schwul, lesbisch, bisexuellen, trans* und inter* Kund_innen aufgezeigt. Zudem werden lsbt*i* Begriffe erklärt, gesetzliche Grundlagen gegen Diskriminierung beschrieben sowie auf verschiedene Links und lsbt*i*-Organisationen in Berlin hingewiesen.
Eine Frage der Vielfalt
(2017)
Die Autorin beschreibt beispielhaft alltägliche Herausforderungen und Schwierigkeiten von trans* Personen und unterstreicht, dass ergotherapeutische Interventionen für trans* Personen eine konkrete Hilfe im Alltag sowie während der Transition darstellen können. Insbesondere durch die klient_innenzentrierte und betätigungsorientierte Herangehensweise sei die Ergotherapie besonders geeignet, trans* Personen zu unterstützten. Die Autorin beschreibt verschiedene Empfehlungen und Handlungsoptionen für die Gestaltung der ergotherapeutischen Arbeit auf der Mikro-, Meso- sowie Makroebene. Die Empfehlungen umfassen beispielsweise die Reflexion über Geschlechterkonzepte, die Schaffung einer trans*freundlichen Praxis sowie die Aufnahme von trans* Themen in die ergotherapeutische Ausbildung. Mit Bezug auf die S3-Behandlungsleitlinie zu Geschlechtsdysphorie (Stand 2017) appelliert die Autorin an ergotherapeutische Fachkräfte, transgeschlechtlichen Menschen ein Angebot zu machen.
In diesem Beitrag wird anhand des Minoritätenstressmodells erklärt, wie Diskriminierungen und Stigmatisierungen zu einem erhöhten Substanzmittelgebrauch von trans* Personen führen können. Unter Minoritätenstress wird eine gesellschaftlich bedingte Belastung von Minderheiten verstanden. Für die Autor_innen ist das Minoritätenstressmodell für die suchttherapeutische Behandlung zentral, um die Entstehung von Substanzmittelgebrauch von trans* Personen besser zu verstehen.
Die Rolle der Psychotherapie in einem integrativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie
(2014)
In diesem 2014 erschienenen Artikel diskutieren die Autor_innen die Rolle der Psychotherapie im Vorfeld der Entwicklung der neuen wissenschaftlichen Leitlinie zur Behandlung von Geschlechtsdysphorie. Zunächst geben Löwenberg & Ettmeier einen Abriss über den medizinischen Diskurs und die psychotherapeutischen Behandlungsmethoden seit 1970. Diagnostische Begriffe wie Geschlechtsdysphorie und Transsexualismus werden im Anschluss erörtert sowie ihre unterschiedlichen Implikationen auf die psychotherapeutische Praxis aufgezeigt. Die Autor_innen plädieren für eine nicht-pathologisierende, integrative Behandlung, in der die individuellen Bedürfnisse der Patient_innen im Vordergrund stehen.
Verbindungen sprechen
(2011)
In dieser Broschüre ist die Empowerment-Veranstaltungsreihe „Verbindungen sprechen lassen“ des Antigewalt Projekts LesMigraS der Lesbenberatung Berlin e.V, die im Herbst 2010 stattfand, dokumentiert. Die Veranstaltungsreihe richtete sich an Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen und umfasste verschiedene Workshops, eine Podiumsdiskussion sowie Vorträge zu Rassismus und Transfeindlichkeit in LSBTI*-Szenen. Die Broschüre beinhaltet sowohl Verschriftlichungen der verschiedenen Vorträge als auch Zusammenfassungen der Diskussionsergebnisse aus den Workshops. In den Veranstaltungen wurden insbesondere der Umgang mit Mehrfachdiskriminierungen, Handlungsstrategien und Interventionsmöglichkeiten bei Gewaltsituationen thematisiert.
Die gesellschaftliche Stigmatisierung und soziale Benachteiligung von trans* Personen in unterschiedlichen Lebensbereichen kann zu einer Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen führen und Minderheitenstress auslösen. Insbesondere wenn trans* Personen wenig soziale Unterstützung erfahren, steige das Risiko aufgrund von Minderheitenstress eine psychische Erkrankung, wie zum Beispiel Suchterkrankungen, zu entwickeln. Anhand einer Fallvignette beschreiben die Autor_innen exemplarisch die möglichen Zusammenhänge zwischen Geschlechtsdysphorie, Transition und Substanzmittelmissbrauch. Während der Behandlung der Geschlechtsdysphorie, beispielsweise durch geschlechtsaffirmative Maßnahmen, sollten bei vorliegender Suchtproblematik zugleich suchttherapeutische Interventionen integriert werden. Eine akute Suchterkrankung sollte dabei so behandelt werden, dass Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transition geschaffen werden, um eine bestmögliche Lebensqualität zu erreichen sowie das Risiko von Rückfällen im Falle negativer Transitionserfahrungen zu vermeiden.
In diesem Beitrag beschäftigen sich die Autor_innen kritisch mit der Forderung die Begutachtungspflicht für eine Vornamens- und Personenstandsänderung (VÄ/PÄ) nicht nur für erwachsene, sondern auch für minderjährige trans* Personen abzuschaffen. Im Fallle einer frühzeitigen VÄ/PÄ sehen die Autor_innen problematische Folgen für Kinder mit Geschlechtsdysphorie und argumentieren, dass auf Grundlage bisheriger Datenbasis der Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen nicht immer über die Pubertät hinaus konstant bliebe, sondern sich im Laufe der Pubertät häufig wieder auflöse. Es wird die Gefahr gesehen, dass Kinder mit Geschlechtsdysphorie eine VÄ/PÄ zu frühzeitig in Anspruch nehmen könnten und ihnen eine Entwicklungsfreiheit, in der sie sich ergebnisoffen mit ihrer Geschlechtsidentität auseinandersetzen können, so genommen werden würde.